Arbeits- und Wegeunfall melden
Hat sich ein Arbeits- und Wegeunfall ereignet und tritt eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder der Tod einer versicherten Person ein, muss das Unternehmen den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Gemeldet wird der Unfall von dem Unternehmen oder der Unternehmerin selbst oder von einer bevollmächtigten Person.
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