Kostenübernahme für Hilfsmittel
Wenn bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ein vom Versicherten benutztes Hilfsmittel (Hörgerät, Brille, Prothese, etc.) beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten oder der Ersatzbeschaffung.
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