Kostenübernahme für Hilfsmittel

Wenn bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ein vom Versicherten benutztes Hilfsmittel (Hörgerät, Brille, Prothese, etc.) beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten oder der Ersatzbeschaffung.

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Art des Hilfsmittels
Handelt es sich um eine Beschädigung oder den Verlust?
Versicherungsfalldaten
War eine dritte Person beteiligt?
Angaben zur dritten beteiligten Person
Angaben zum Unternehmen
Angaben zu Ihrer Person
Anlagen

Fügen Sie je nach ausgewählter Leistung gegebenenfalls folgende Unterlagen bei:

  • Kostenvoranschlag
  • Heil- und Kostenplan
  • Rechnungen
  • Weitere Unterlagen, die der BGW bei der Bearbeitung des Anliegens helfen

Maximal 5 Dateien, maximale Dateigröße: 10.0MB Unterstützte Datei-Formate: pdf, jpeg, jpg, png

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