Kostenübernahme für Hilfsmittel

Wenn bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ein vom Versicherten benutztes Hilfsmittel (Hörgerät, Brille, Prothese, etc.) beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten oder der Ersatzbeschaffung.

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Art des Hilfsmittels *
Handelt es sich um eine Beschädigung oder den Verlust? *
War eine dritte Person beteiligt?
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Anlagen

Fügen Sie je nach ausgewählter Leistung gegebenenfalls folgende Unterlagen bei:

  • Kostenvoranschlag
  • Heil- und Kostenplan
  • Rechnungen
  • Weitere Unterlagen, die der BGW bei der Bearbeitung des Anliegens helfen
Maximal 5 Dateien, maximale Dateigröße: 14.0MB Unterstützte Datei-Formate: pdf, jpeg, jpg, png
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