Leistungen für Hinterbliebene nach einem Todesfall durch einen Arbeits-/Wegeunfall oder eine Berufskrankheit
Wir sprechen Ihnen unsere Anteilnahme zum Tod Ihrer/Ihres Angehörigen aus. Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt Ihnen eine Hinterbliebenenrente bei Tod infolge eines Versicherungsfalles. Es gibt auch eine Beihilfe für Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen, falls der Tod nicht in Folge eines Versicherungsfalls eingetreten ist.
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