Mitteilung an Unfallversicherungsträger
Sie haben einen Unfall erlitten oder bei Ihnen besteht eine Erkrankung, welche in der Liste der Berufskrankheiten (§ 9 Sozialgesetzbuch 7) aufgeführt ist? Der Versicherten Self Service bieten Ihnen die Möglichkeit, Fragen und Anliegen auf elektronischem Wege an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln. Sind Ihnen zum Beispiel Reise- oder Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung entstanden, können Sie einfach per Datei-Upload Ihre Belege einreichen.
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