Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit (für Unternehmen)
Haben Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Anhaltspunkte, dass bei versicherten Personen Ihres Unternehmens eine Berufskrankheit vorliegen könnte, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Mit dem Online-Formular können Sie die BK-Anzeige erstatten.
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