Maßnahmen bei Berufskrankheiten / Individualprävention
Wenn Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit einer Gefahr (z.B. durch chemische Stoffe) ausgesetzt sind, die zur Entstehung, Verschlimmerung oder dem Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorbeugende individuelle Maßnahmen erhalten. Bitte beachten Sie, dass Leistungen nur in Frage kommen, wenn eine Erkrankung droht, die in der Liste der Berufskrankheiten (§ 9 Sozialgesetzbuch 7) aufgeführt ist. Mit diesem Online Formular können Sie sich selbst bei Ihrer Berufsgenossenschaft melden.
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