Maßnahmen bei Berufskrankheiten / Individualprävention

Wenn Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit einer Gefahr (z.B. durch chemische Stoffe) ausgesetzt sind, die zur Entstehung, Verschlimmerung oder dem Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorbeugende individuelle Maßnahmen erhalten. Bitte beachten Sie, dass Leistungen nur in Frage kommen, wenn eine Erkrankung droht, die in der Liste der Berufskrankheiten (§ 9 Sozialgesetzbuch 7) aufgeführt ist. Mit diesem Online Formular können Sie sich selbst bei Ihrer Berufsgenossenschaft melden.

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Berufskrankheitsmeldung
Wurde bereits eine Berufskrankheit bei einer Berufsgenossenschaft gemeldet? *
Angaben zu Ihrer Person
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Angaben zu Ihrer Tätigkeit
In welchem beruflichen Verhältnis stehen Sie? *
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Angaben zum Unternehmen
Unternehmen *

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Sind oder waren Sie wegen dieser Beschwerden bereits in ärztlicher Behandlung?
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Anlagen

Falls Sie Unterlagen haben, die für die Bearbeitung Ihres Antrags hilfreich sein könnten (z.B. ein ärztliches Attest oder Informationsmaterial zu möglichen Maßnahmen), können Sie diese hier anhängen.

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