Antrag auf Ratenzahlung
Grundsätzlich ist die BGW verpflichtet, die Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben. Die Gewährung einer Ratenzahlung ist möglich, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten verbunden wäre. Außerdem darf der Anspruch durch diese Maßnahme nicht gefährdet sein.
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